Begriffsdiskussion: Amateurfunker versus Funkamateur

Heißt es „Amateurfunker“ oder „Funkamateur“? Ein immer wieder auftretendes Problem mit massig Konfliktpotential ist die korrekte Bezeichnung der Operatoren des Amateurfunkdiensts (in Deutschland). Wobei „korrekt“ hier teilweise eine subjektive Definitionssache zu sein scheint. Sei es auf Relais oder in Gesprächen mit Augenkontakt: Man hat das Wort „Amateurfunker“ noch nicht vollständig ausgesprochen, schon wird man lauthals von fast allen Seiten ad hoc korrigiert „das heißt Funkamateur!“. Ich selbst bezeichnete mich (und andere) Teilnehmer des Amateurfunkdiensts in erster Linie als „Amateurfunker“, weil das die für mich logische Bezeichnung war bzw. eigentlich immernoch ist, da es nunmal auch „Amateurfunk(dienst)“ heißt.

Die Begründung für den „Funkamateur“ ist der, dass ansonsten das amateurhafte zu sehr im Vordergrund steht und dieses Wort -obgleich es im ursprünglichen Sinn doch nur bedeutet, dass etwas nicht-professionell (demnach nicht im beruflichen Sinne) ausgeführt wird- heutzutage leicht negativ konnotiert ist. Diese Begründung kann ich verstehen, jedoch nur bedingt nachvollziehen. In der Praxis steht auch der Begriff des „Funkamateurs“ in den allermeisten Fällen stellvertretend für den Amateurfunk(dienst), da der Großteil der lizensierten Funker (!) diese Bezeichnung bevorzugt.

Allerdings sind mir in meiner bislang noch recht kurzen Karriere als Amateurfunker 😉 bereits einige Situationen begegnet, in denen sich massivst gestritten wurde und man auch vor unangebrachten Beschimpfungen nicht halt machte. Beispielsweise in den Kommentaren unter einem YouTube-Video, das sekundär von einem AFU-Handfunkgerät handelte. Lizensierte Abonnenten des entsprechenden YouTube-Kanals „outeten“ sich als solche, da sie das Gerät entsprechend identifizieren konnten. Es meldeten sich auch einige Hobbyfunker, die mehr von Jedermannfunk als von Amateurfunk zu kommentieren schienen. Schnell war klar, dass es zum Beispiel ein CB-Funker mit entsprechendem CB-Funkrufzeichen war. An und für sich kein Problem, wäre da nicht der lizensierte Funker gewesen, der dem CB-Funker verbieten wollte, sich als Funkamateur auszugeben. Schließlich war dieser „nur“ Nutzer des Citizens Band. Der CB’ler verstand das Problem des lizensierten Funkers nicht und eben jener hat partout nicht bemerkt, dass der Konflikt lediglich bei der Definition der Bezeichnung „Funkamateur/Amateurfunker“ lag. Für den CB-Funker war ein Funkamateur ein jeder, der an einem der zugelassenen Funkdienste teilnimmt. Quasi ein Sammelbegriff für jeden Funker, der amateurhaft aka nicht-professionell aka als Hobby auf die PTT drückt. Für den lizensierten Funker war klar, dass sich der CB-Funker als Teilnehmer des Amateurfunkdiensts versuchte auszugeben und oder den Unterschied der beiden Dienste nicht kannte (…)

Wer hat nun Recht? Nun, nach kurzer Recherche fällt auf, dass §2 des Amateurfunkgesetzes eindeutig den Begriff „Funkamateur“ verwendet:

  • (…) Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses (…), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung ( …) befasst.“
  • „Amateurfunkdienst ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird (…).“

Damit wird im Rückschluss jeder andere Hobbyfunker, der keine Amateurfunklizent hat, zum Amateurfunker.

 

Meiner Meinung nach wäre es am einfachsten, wenn man den Funkamateur als eben jenen Ober-/Sammelbegriff nehmen würde und der Amateurfunker der Funker des Amateurfunkdiensts ist und nichts anderes. So habe ich bis vor Kurzem auch in erster Linie beide Begriffe gehandhabt, da ich es auch insbesondere sinnvoller finde, mich als Amateurfunker zu bezeichnen, wenn ich mit Zivilisten 😉 spreche. Zwar erscheinen auch bei einer Googleabfrage des „Funkamateurs“ genug offensichtliche amateurfunkdienstbetreffende Seiten, aber eben nicht an erster Stelle wie bei einer Abfrage des Wortes „Amateurfunker“. Mal abgesehen davon, dass ich diese Bezeichnung einfach logischer finde. Amateurfunkdienst -> Amateurfunker.

Aber letzten Enden sind wir alle zusammen Hobbyfunker. Sei es als DO6XJ auf Amateurfunkfrequenzen oder als Anobis (Ex-Garuda 2), der Garuda (1) auf PMR oder CB-Kanälen während einer Motorradtour oder auf dem Pausenhof ruft.

Hach, da werde ich glatt nostalgisch 🙂 !

 

greetz

Robin, DO6XJ

8 comments for “Begriffsdiskussion: Amateurfunker versus Funkamateur

  1. Kalle
    26. August 2016 at 11:13

    Ich bevorzuge die Bezeichnung Funkamateur, weil es so gesetzlich definiert und -nach meiner Meinung- korrekt ist
    73 Kalle DM3BJ

    • 15. Februar 2024 at 15:42

      Richtig
      wie kann man keinen Wert auf sein Hobby legen
      ———————————————————
      Es gibt laut der gesetzlichen Vorschriften nur Funkamateure und keine Amateurfunker
      (obwohl das im TV oder Zeitungen oft falsch gesagt oder geschrieben wird)

      Das Hobby selbst nennt man „Amateurfunk“, genannt nach dem Amateurfunkgesetz.
      [ist keine Funk-Anwendung … ein Funkdienst]

  2. Thomas
    26. August 2016 at 12:35

    Robin dein Beitrag gefällt mir!
    Ich muss mich manchmal zur korrekten Bezeichnung durchringen. Der Amateurfunker rutscht mir auch mal raus. Ich denke aber wir wissen alle was gemeint ist und die Hauptsache wir haben Spaß an unserem schönem Hobby!
    73 Thomas do1ayj

  3. Bernd
    29. August 2016 at 16:14

    Es ist doch eigentlich einfach: Amateurfunker sind alle nicht-professionellen Funker, Funkamateure sind – s. Gesetzestext – eine spezielle Gruppe mit besonderen Rechten – Alles klar, oder?

    • DO6XJ
      29. August 2016 at 16:20

      So habe ich es noch gar nicht gesehen: Statt die Begriffe zu trennen sie in Bezug zueinander setzen und die Funkamateure als „Untergruppe mit erweiterten Rechten“ innerhalb der Amateurfunker betrachten. Gefällt mir!

  4. 29. August 2016 at 19:39

    Heißt es „Amateurfunker“ oder „Funkamateur“? Die Frage kann man so gar nicht beantworten.

    Die Begrifflichkeiten (Funkamateur, Funker) und ihre Inhalte sind ausreichend und völlig verständlich definiert (z.B. AFuG, Allgemeinzuteilung für den CB-Funk). Wo gibt es denn da Unklarheiten?

    Bei den Begriffen „Amateurfunker“ und „Hobbyfunker“ handelt es sich um unbestimmte Begriffe. Da kann jeder reininterpretieren was er will!

  5. 20. November 2016 at 17:42

    Kurz und bündig:
    Es gibt laut der gesetzlichen Vorschriften nur Funkamateure und keine Amateurfunker,obwohl das im TV oder Zeitungen oft falsch gesagt oder geschrieben wird.

  6. Hartmut DJ8MV
    14. Februar 2024 at 19:28

    Seit über 55 Jahren lizenziert war für mich Amateurfunker immer ein durch damals die OPD ,danach die BNetzA lizenzierter Funkamateur, also kein Unterschied. Zum Unterschied gibt es SWLs und CB Funker. Als lizenzierter Funkamateur/Amateurfunker kann ich aber auch als SWL und CB Funker tätig sein. Unlizenziert bin ich entweder SWL und oder CB Funker, aber niemals Amateurfunker, da mir die aktive Teilnahme an dem im AFUG geregelten Funkbetrieb nicht gestattet ist.

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